Es gibt so viele gute Gründe, mit den Besuchern Ihrer Website zu kommunizieren. Informieren Sie sie über Verkaufsaktionen und neue Produkte oder halten Sie sie mit Tipps und Informationen auf dem Laufenden.
Hier sind einige Gründe, warum Sie Bloggen zu einem Teil Ihrer regelmäßigen Routine machen sollten.
Bloggen ist eine einfache Möglichkeit, mit Website-Besuchern in Kontakt zu treten
Das Schreiben eines Blog-Beitrags ist einfach, sobald Sie den Dreh raus haben. Beiträge müssen nicht lang oder kompliziert sein. Schreiben Sie einfach über etwas, womit Sie vertraut sind, und tun Sie Ihr Bestes, um einen guten Text zu verfassen.
Beim Schreiben eines Blog-Beitrags können Sie wirklich Ihre Persönlichkeit durchscheinen lassen. Dies kann eine großartige Möglichkeit sein, sich von Ihrer ganz persönlichen Seite zu zeigen.
Blogs sind ein hervorragendes Kommunikationsmittel. Sie sind in der Regel länger als Social-Media-Beiträge, was Ihnen jede Menge Platz zum Vermitteln von Erkenntnissen, praktischen Tipps und vielem mehr bietet.
Suchmaschinen bevorzugen Websites, die regelmäßig neue Inhalte veröffentlichen, und ein Blog ist eine gute Möglichkeit, dies zu tun. Mit relevanten Metadaten für jeden Beitrag machen Sie es Suchmaschinen einfach, Ihre Inhalte zu finden.
Jedes Mal, wenn Sie einen neuen Beitrag hinzufügen, haben Personen, die Ihren Blog abonniert haben, einen Grund, Ihre Website erneut aufzurufen. Wenn der Beitrag lesenswert ist, werden sie ihn mit anderen teilen und Ihnen noch mehr Traffic verschaffen!
Das Führen eines Blogs auf Ihrer Website ist absolut kostenlos. Sie können Blogger beschäftigen, wenn Sie möchten, oder allen Mitarbeitern Ihres Unternehmens regelmäßige Blogging-Pflichten zuteilen.
Ein Blog ist eine wunderbare Möglichkeit, die ganz eigene Stimme Ihrer Marke zu entwickeln. Schreiben Sie über Themen, die sich auf Ihre Branche und Ihre Kunden beziehen.
Wichtiger Hinweis
Kurzfristig abgesagte oder nicht abgesagte Termine werden in Rechnung gestellt!
Bei einer Terminabsprache mit meinem Kosmetikinstitut kommt ein Dienstleistungsvertrag gemäß §611 BGB zustande.
Terminabsagen müssen mindestens 48 Stunden (2 Werktage, Werktage = Montag bis Freitag) vorher erfolgen. Sie können per WhatsApp oder durch Anruf erfolgen, ansonsten fällt eine Ausfallgebühr im Wert von 50 % der im Vorfeld vereinbarten Behandlung an.